Auf zu neuen Horizonten

Auf zu neuen Horizonten

Im Januar 2014 ist mit Horizon 2020 das neue siebenjähriges Förderprogramm zur Finanzierung europäischer Forschungs- und Innovationsprojekte gestartet. Das Gesamtbudget beläuft sich auf 70,2 Milliarden Euro. Erstmals werden dabei das EU-Forschungsrahmenprogramm und die forschungsrelevanten Teile des Rahmenprogramms für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit (CIP) sowie das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT) in einem einzigen strategischen Rahmen zusammengefasst. Ausgehend von einer verstärkten Anwendungsorientierung zielt Horizon 2020 darauf ab, mit fokussierten Fördermaßnahmen vermehrt dem gesamten Innovationszyklus Rechnung zu tragen: Von der Grundlagenforschung, über die Entwicklung anwendungsnaher Produkte und Dienstleistungen bis hin zu deren erfolgreicher Verwertung und Vermarktung. In diesem Zusammenhang soll insbesondere die noch stärkere Einbindung von KMU forciert werden.


Projektausschreibungen im Rahmen von Horizon 2020

Forschungs- und Innovationsprojekte werden von der Europäischen Kommission im Rahmen von zweijährigen Arbeitsprogrammen ausgeschrieben, die unter anderem Aufschluss über Themenschwerpunkte, mögliche Förderformen und voraussichtliche Veröffentlichungen von Projektausschreibungen geben.

Zu den aktuellen Arbeitsprogrammen

Aktuelle Horizon 2020-Projektausschreibungen der Europäischen Union werden über das Participant Portal veröffentlicht. Neben den Ausschreibungen finden Teilnehmer dort viele weitere praktische Informationen und Tipps rund um die Antragstellung.

Zum Participant Portal


Horizon 2020 in der Umsetzung

Die grundlegende Struktur von Horizon 2020 gliedert sich in drei thematische Schwerpunkte:

  1. Excellent Science (als wissenschaftlich getriebener Schwerpunkt)
    • European Research Council
    • Marie Curie-Maßnahmen
    • Future and Emerging Technologies (FET)
    • Forschungsinfrastrukturen
  2. Industrial Leadership (als industriegetriebener Schwerpunkt)
    • Leadership in enabling and industrial technologies:
      Dazu gehören folgende Themen: Information and Communication Technologies, Nanotechnologies, Advanced Materials, Biotechnology, Advanced Manufacturing and Processing, Space
    • Vereinfachter Zugang zu Risikofinanzierung
    • Innovation in KMU
  3. Societal Challenges (als politikgetriebener Schwerpunkt; hier sollen interdisziplinäre Lösungen für übergreifende Probleme gefunden werden, die Einzelstaaten alleine nicht lösen können)
    • Health, Demographic Change and Well-being
    • Food Security, Sustainable Agriculture, Marine and Maritime Research and the Bio-Economy
    • Secure, Clean and Efficient Energy
    • Smart, Green and Integrated Transport
    • Climate Action, Resource Efficiency and Raw Materials
    • Inclusive Societies
    • Secure Societies

Ergänzt werden diese Schwerpunktthemen durch vier weitere Teilbereiche:

  • Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung ("Widening Participation") für gezielte Maßnahmen zur Verfolgung kohäsionspolitischer Ziele
  • Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft ("Science with and for Society") als Fortführung des Programms "Wissenschaft in der Gesellschaft" des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms
  • Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, JRC) außerhalb des Nuklearbereichs
  • Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT), zur Verzahnung des Wissensdreiecks "Akademische Bildung, Forschung und Innovation"

Neben der Förderung von exzellenter Wissenschaft sowie Netzwerken zur Verstärkung der Forschermobilität werden insbesondere Verbundprojekte mit Forschungs- und Innovationsmaßnahmen gefördert.

Die transnationalen Konsortien bestehen i.d.R. aus Teilnehmern unterschiedlicher Institutionen aus Wissenschaft und Wirtschaft (meist Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen). Diese entwickeln gemeinsam neue Technologien, Verfahren, Produkte und Dienstleistungen.

Horizon 2020 sieht dabei eine gezielte Förderung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) vor. Im neu geschaffenen KMU-Instrument erfolgt die einzelbetriebliche Unterstützung von KMU entlang der gesamten Innovationskette – von Machbarkeitsstudien über Forschung und Demonstration bis hin zur Markteinführung.


Was ist anders?

Wesentliche Änderungen der Beteiligungsregeln für Horizon 2020 im Vergleich zu den Bestimmungen im 7. Forschungsrahmenprogramm betreffen die folgenden Punkte:

  • Einheitliche Förderquoten: In Horizon 2020 gelten einheitliche Förderquoten. Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Aktivitäts- und Organisationstypen innerhalb eines Projektes entfällt. Die Standardoption sieht eine einheitliche maximale Förderquote von 100% der gesamten erstattungsfähigen Kosten vor. Projekte mit überwiegend marktnahen Aktivitäten (z.B. Demonstrationsaktivitäten, experimentelle Entwicklung) werden mit maximal 70% der gesamten erstattungsfähigen Kosten gefördert. Eine Ausnahme hiervon bilden marktnahe Maßnahmen von gemeinnützigen (Non-Profit-)Organisationen, die ebenfalls mit einer Quote von 100% erstattet werden.
  • Indirekte Kosten: In allen Projekttypen wird für die indirekten Kosten (Overheads) eine Pauschale von 25% der direkten Kosten gewährt.
  • Zeitnachweise: Im Regelfall gilt weiterhin die Dokumentation der für das Projekt geleisteten Arbeitszeit (z. B. in Form von 'Time Sheets'). In Horizon 2020 kann jedoch Personal, das zu 100% im Projekt angestellt ist, von dieser Pflicht befreit werden.
  • Bescheinigung über die Kostenaufstellung: Horizon 2020 sieht eine einmalige Prüfbescheinigung (Auditzertifikat) ab einer Fördersumme von 325.000 € vor.
  • Förderformen: In Horizon 2020 sollen verstärkt Instrumente wie die Vergabe von Preisen oder Aktivitäten zur Unterstützung des öffentlichen Vergabewesens eingesetzt werden.
  • Verbreitung von Forschungsergebnissen: Die Bestimmungen zur Verbreitung von Forschungsergebnissen bauen in Horizon 2020 im Wesentlichen auf dem bereits in RP7 geltenden Regelwerk auf. Erweitert wurde die Definition von Forschungsergebnissen („results“; vormals RP7 „foreground“), die jetzt sowohl die Bereiche neue Kenntnisse und Schutzrechte (einschl. Informationen) als auch Daten („data“) umfasst. Darüber hinaus besteht in Horizon 2020 die Verpflichtung zur „Open-Access“-Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und -daten vor.
  • Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit: In Horizon 2020 müssen in der Regel nur Koordinatoren in Projekten mit mindestens 500.000 € Fördersumme eine Prüfung durchführen.
  • Zentrales IT-Zugangsportal für Antragseinreichung und Projektabwicklung.